Dienstunfähigkeit durch Schwerbehinderung

Schwerbehinderung im Beamtenverhältnis

Rechtliche Unterstützung bei GdB, Gleichstellung und Schutzrechten im Beamtenverhältnis.

Kanzlei Detailaufnahme

Schwerbehinderung und Schutzrechte

Die Anerkennung einer Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von mindestens 50 %) bietet Beamten nicht nur Nachteilsausgleiche, sondern oft auch Schutzrechte im Verfahren auf Feststellung einer Dienstunfähigkeit, aber auch in Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, beispielsweise im Einstellungsverfahren.

Doch der Weg zur Feststellung der Schwerbehinderung ist oft steinig. Häufig genügt nicht ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 %, ggf. muss auch eine sogenannte „Gleichstellung“ beantragt werden.

Ich unterstütze Sie bei einer ablehnenden Entscheidung des Versorgungsamtes bzw. des Amtes für soziale Angelegenheiten, lege Widerspruch ein und vertrete Sie ggf. auch im Klageverfahren. So sichern Sie Ihre berufliche Zukunft – auch bei gesundheitlichen Einschränkungen.

Widerspruch und Klage

Wenn eine Entscheidung des Versorgungsamtes oder des Amtes für soziale Angelegenheiten nicht überzeugt, kann eine rechtliche Prüfung helfen, die nächsten Schritte zu klären.

Häufige Fragen

Wann sollte ich anwaltliche Hilfe suchen?

Spätestens dann, wenn eine Anhörung, ein ablehnender Bescheid, eine amtsärztliche Untersuchung oder eine laufende Frist im Raum steht.

Beraten Sie auch außerhalb von Paderborn?

Ja. Viele Fragen lassen sich telefonisch, schriftlich oder per Videotermin vorbereiten. Entscheidend ist, dass Fristen und Unterlagen frühzeitig geprüft werden.

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