Rechtsanwältin Susanne Höpfner am Schreibtisch

Beamtenrecht bei Dienstunfähigkeit, Dienstunfall und Schwerbehinderung

Rechtsanwältin Susanne Höpfner

Willkommen auf der Webseite von Rechtsanwältin Susanne Höpfner, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht – Ihrer Ansprechpartnerin bei rechtlichen Fragen rund um Dienstunfähigkeit, Dienstunfall, Zurruhesetzung, Teil-Dienstunfähigkeit und Schwerbehinderung im Beamtenverhältnis.

Ob Lehrer, Polizeibeamter, Verwaltungsmitarbeiter oder Beamtenanwärter: Wenn gesundheitliche Probleme den Dienst beeinträchtigen, brauchen Sie verlässlichen juristischen Beistand. Ich unterstütze Sie kompetent, persönlich und zielgerichtet.

Besser früher als zu spät

Im Beamtenrecht zählt der richtige Zeitpunkt.

Erfahren Sie auf den folgenden Seiten alles über Ihre Rechte, mögliche Fallstricke und den richtigen Weg zur Zurruhesetzung, Teil-Dienstunfähigkeit oder anderweitiger Verwendung.

Vereinbaren Sie jetzt eine vertrauliche Ersteinschätzung – denn gerade im Beamtenrecht zählt der richtige Zeitpunkt. Besser früher als zu spät!

Eine Klage hat zumeist keine aufschiebende Wirkung.

Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeit bei Beamten

Dienstunfähigkeit (DU) bedeutet nicht einfach nur krank zu sein. Beamte werden als dienstunfähig angesehen, wenn sie infolge ihres körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig, d.h. dienstunfähig sind. Die Entscheidung trifft in der Regel der Dienstherr, häufig auf der Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens. Für viele Betroffene ist das Verfahren belastend und undurchsichtig. Ich begleite Sie Schritt für Schritt:

Von der ersten Krankschreibung über die Kommunikation mit dem Dienstherrn bis zur Prüfung der Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung und Versetzung in den Ruhestand. Gemeinsam sichern wir Ihre Rechte und vermeiden folgenschwere Fehler, z.B. durch unklare Atteste, unbedachte Äußerungen oder widerspruchslose Untersuchung durch den Amtsarzt.

Portrait Rechtsanwältin Susanne Höpfner
Beratung bei Dienstunfähigkeit, Gutachten, Fristen und Folgewirkungen: Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht Susanne Höpfner
Dienstunfall

Dienstunfall anerkennen lassen

Ein Unfall im Dienst kann gravierende Folgen haben – körperlich, beruflich und finanziell. Wird der Vorfall nicht als Dienstunfall anerkannt, kann ein Beamter z.B. kein erhöhtes Unfallruhegehalt bei einer Versetzung in den Ruhestand erhalten. Deshalb ist es entscheidend, frühzeitig die richtigen Schritte einzuleiten. Hierbei ist insbesondere eine Ausschlussfrist von 2 Jahren zu beachten.

Unverbindliche Anfrage

Schwerbehinderung

Schwerbehinderung im Beamtenverhältnis

Die Anerkennung einer Schwerbehinderung kann Nachteilsausgleiche und Schutzrechte im Verfahren zur Dienstunfähigkeit auslösen. Ich unterstütze Sie bei GdB, Gleichstellung, Widerspruch und Klage, damit Ihre berufliche Zukunft auch bei gesundheitlichen Einschränkungen gesichert bleibt.

Unverbindliche Anfrage

Widerspruch und Klage

Bescheide prüfen lassen

Wurde Ihr Antrag auf Versetzung in den Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit, Anerkennung eines Dienstunfalles oder einer Schwerbehinderung abgelehnt?

Oft lohnt es sich, Widerspruch einzulegen oder Klage zu erheben – insbesondere bei fehlerhaften Gutachten oder unzureichender Begründung. Ich übernehme die Prüfung Ihres Bescheides, formuliere den Widerspruch und vertrete Sie bei Bedarf vor dem Verwaltungsgericht oder aber dem Sozialgericht.

Häufig laufen kurze Fristen, handeln Sie daher rechtzeitig!

Jetzt Bescheid prüfen lassen

Zurruhesetzung und Versorgung

Versorgung prüfen

Viele Beamte fürchten bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit um ihre finanzielle Sicherheit. Doch nicht immer bedeutet eine Dienstunfähigkeit drastische finanzielle Einbußen. Entscheidend sind Dienstzeit, Besoldung und ggf. anerkannte Dienstunfälle oder Schwerbehinderung. Ich erkläre Ihnen die rechtlichen Grundlagen zur Versorgung bei Zurruhesetzung, kläre Ihre individuelle Ausgangssituation und helfe Ihnen, typische Fehler zu vermeiden. Die exakte Berechnung des Ruhegehaltes hängt von vielen Faktoren ab und sollte durch die zuständigen Versorgungsträger ggf. parallel erfolgen.

Unverbindliche Anfrage

Umfassende Beratung

Weitere Themen im Beamtenrecht

Neben der klassischen Dienstunfähigkeit gibt es eine Vielzahl weiterer Themen, die für Beamtinnen und Beamte im Krankheitsfall eine große Rolle spielen. Manche Mandanten wünschen ausdrücklich keine Zurruhesetzung, andere wollen trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterhin eingesetzt werden. Wieder andere benötigen Unterstützung, weil sie in den Ruhestand versetzt werden wollen.

Zu folgenden Themen berate ich Sie umfassend:

  • Zurruhesetzung
  • Teil-Dienstfähigkeit und ihre Folgen
  • Reaktivierung nach Zurruhesetzung
  • Unfallruhegehalt und Unfallausgleich nach Dienstunfall
  • Fürsorgepflicht des Dienstherrn
  • Sonderregelungen für Postbeamte, Justizvollzugsbeamte, Polizeibeamte und Lehrer

Sie möchten wissen, welche Möglichkeiten für Sie bestehen?

Ich helfe Ihnen vertraulich und zielgerichtet weiter.

Gute Vorbereitung

Checkliste

Arztberichte vollständig sammeln, Amtsarzttermine dokumentieren, Schriftwechsel mit dem Dienstherrn sichern. Wurde ein betriebliches Eingliederungsmanagement veranlasst? Besteht eine Schwerbehinderung?

Wichtig ist vor allem, dass Sie rechtzeitig eine anwaltliche Unterstützung suchen, spätestens, wenn die Anhörung zu einer geplanten amtsärztlichen Untersuchung erfolgt!

Bereits bei der Anhörung zur Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung kann es wesentlich sein, dass Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt mit Ihrer Beratung und Vertretung beauftragen!

Gern bespreche ich Ihre individuelle Situation im persönlichen Gespräch.

Kontakt

Schildern Sie Ihren Fall vertraulich.

Schildern Sie mir Ihren Fall ganz einfach über das Kontaktformular.

Ihre Daten werden vertraulich behandelt.

Ich melde mich zeitnah bei Ihnen mit Vorschlägen zum weiteren Vorgehen.

Rechtsanwältin Susanne Höpfner

Kamp 31, 33098 Paderborn
(gegenüber der Liborigalerie, 1. OG links, Aufzug vorhanden)

Telefon: 05251/207110-0
Fax: 05251/207110-1
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