Dienstunfähigkeit Beamte

Dienstunfähigkeit bei Beamten

Rechtliche Unterstützung bei amtsärztlicher Untersuchung, Kommunikation mit dem Dienstherrn und drohender Zurruhesetzung.

Rechtsanwältin Susanne Höpfner am Schreibtisch

Dienstunfähigkeit ist mehr als Krankheit

Dienstunfähigkeit (DU) bedeutet nicht einfach nur krank zu sein. Beamte werden als dienstunfähig angesehen, wenn sie infolge ihres körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig, d.h. dienstunfähig sind. Die Entscheidung trifft in der Regel der Dienstherr, häufig auf der Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens. Für viele Betroffene ist das Verfahren belastend und undurchsichtig. Ich begleite Sie Schritt für Schritt:

Von der ersten Krankschreibung über die Kommunikation mit dem Dienstherrn bis zur Prüfung der Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung und Versetzung in den Ruhestand. Gemeinsam sichern wir Ihre Rechte und vermeiden folgenschwere Fehler, z.B. durch unklare Atteste, unbedachte Äußerungen oder widerspruchslose Untersuchung durch den Amtsarzt.

Frühzeitig reagieren

Für die Suchmaschinen und für betroffene Beamtinnen und Beamte ist wichtig, dass die Themen Dienstunfähigkeit, amtsärztliche Untersuchung, Zurruhesetzung und Versorgung klar benannt werden. Inhaltlich bleibt der Maßstab der konkrete Einzelfall und der rechtzeitige Schutz Ihrer Rechte.

Häufige Fragen

Wann sollte ich anwaltliche Hilfe suchen?

Spätestens dann, wenn eine Anhörung, ein ablehnender Bescheid, eine amtsärztliche Untersuchung oder eine laufende Frist im Raum steht.

Beraten Sie auch außerhalb von Paderborn?

Ja. Viele Fragen lassen sich telefonisch, schriftlich oder per Videotermin vorbereiten. Entscheidend ist, dass Fristen und Unterlagen frühzeitig geprüft werden.

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